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Termine

Nachfolgend die Termine für die Gemeinschaftsarbeit 2023

Die Übersicht kann als pdf -Datei zum Ausdrucken auch hier herunter geladen werden:

DatumParzelle
Samstag
18.02.23

62, 63, 64, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 76, 77, 78, 79, 80

Montag (!)
20.03.23

73, 75, 82, 84, 85, 87, 88, 93, 94, 97

Montag (!)
24.04.23

99, 100, 103, 108, 109, 111, 112, 113, 115, 117

Montag (!)
22.05.23

1, 6, 11, 30, 32, 33, 34, 128, 129

Samstag
24.06.23

81, 83, 86, 89, 90, 91, 95, 96, 98, 102, 104, 105, 106, 107, 110

Samstag
22.07.23

2, 3, 4, 5, 9, 12, 13, 114, 116, 119, 121, 130, 131, 132, 133

Montag (!)
21.08.23

26, 30, 32, 34, 41, 47, 55, 56, 59, 60

Samstag
07.10.23

15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 29, 31, 33

Samstag
04.11.23

36, 39, 40, 43, 44, 45, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 57, 58, 61

Sonderarbeiten Parzelle: 7, 8, 10, 14, 42, 74, 92, 120

Wichtiger Hinweis:

Ob die genannten Termine alle stattfinden entscheidet sich immer anhand der aktuelle Pandemielage.

Infos zur Gemeinschaftsarbeit

Die Gemeinschaftsarbeit findet in der Zeit von 8:30 bis 12:30 Uhr statt. Treffpunkt ist immer vor dem Vereinshaus.

Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund,


die Gemeinschaftsarbeit findet in der Zeit von 8:30 bis 12:30 Uhr statt.
Während der gesamten Gemeinschaftsarbeit ist ( bis auf weiteres ) eine geeignete Mund- und
Nasenabdeckung zu tragen.
Bitte bringen Sie eine Karre sowie Geräte zum Säubern der Wege und zum Ausschneiden von Sträuchern mit.
Gartenfreunde, die am vorgesehenen Termin nicht teilnehmen können, bemühen sich bitte um
einen neuen Termin. Dieser Tauschtermin ist grundsätzlich mit der Fachberaterin abzusprechen.
Die Gemeinschaftsarbeit kann nur von einer Person erbracht werden, aber eine Ablösung ist
grundsätzlich möglich.
Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit wird laut Satzung, gemäß Mitgliederbeschluss, ein Betrag
von 20.- € pro Stunde erhoben. Der Gesamtbetrag von 80.- € wird sofort fällig, sollte die
Gemeinschaftsarbeit vom Gartenfreund unentschuldigt nicht wahrgenommen werden. Mehrfaches
nicht wahrnehmen der Gemeinschaftsarbeit kann zur Kündigung des betreffenden Mitglieds
führen.