Skip to main content

Wichtiger Hinweis: "Fachliche Weisungen"

13. Fachliche Weisungen

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Weisungen, der für das Kleingartenwesen zuständigen Behörde (u.a. Richtlinien und Merkblättern), sowie den fachlichen Weisungen bzw. Beschlüssen des Vorstandes und des Fachberaters folge zu leisten. Es soll an den Veranstaltungen des Fachberaters teilnehmen.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Gartenordnung können den Ausschluss aus dem Verein nach sich ziehen und die Kündigung des Pachtvertrages begründen.

--

In eigenem Interesse bitten wir dies zu beherzigen und wünschen allen eine frohe Vorweihnachtszeit!

Der Vorstand

  • Erstellt am .
  • Aufrufe: 1535