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Mitgliederversammlung 2025 & Pflanzenmarkt

Liebe Mitglieder,
unsere Mitgliederversammlung findet am:

Sonntag, den 06. April 2025 um 10.00 Uhr, im Vereinshaus des Gartenpark Haidlanden e.V. 586,

Schulteßstieg, 22391 Hamburg, statt.

Im Anschluss findet noch ein kleiner Jungpflanzenverkauf mit Pflanzen vom Gut Wulksfelde statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung der anwesenden Mitglieder und Gäste
  2. Anträge zur Tagesordnung
  3. Genehmigung der Tagesordnung und Beschlussfassung
  4. Mitgliederehrung und Totengedenken
  5. Geschäftsbericht des Vorstandes durch den 1. Vorsitzenden für das Jahr 2024
  6. Aussprache zum Geschäftsbericht 2024
  7. Kassenbericht der Kassiererin für das Jahr 2024
  8. Aussprache zum Kassenbericht 2024
  9. Bericht der Revisoren für das Jahr 2024
  10. Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin
  11. Bericht der Fachberatung
  12. Wahl eines Wahlausschusses (gem. Satzung §7 Abs.2)
  13. Wahlen (gem. Satzung §7 Abs.1)
    13.1 Wahl 1.Vorsitzende/r Gartenpark Haidlanden e.V. 586
    13.2 Wahl Kassierer/in Gartenpark Haidlanden e.V. 586
    13.3 Wahl Schriftführer/in Gartenpark Haidlanden e.V. 586
    13.4 Wahl Fachberater/in Gartenpark Haidlanden e.V 586
    13.5 Wahl Delegierte/r für die Bezirksgruppe/Landesbundversammlung
    13.6 Wahl 4 Wertermittler/in Gartenpark Haidlanden e.V. 586
    13.7 Wahl 2 Revisoren/in Gartenpark Haidlanden e.V 586
    13.8 Ernennung von 2 Wasserwarten/innen
  14. Verschiedenes

Hinweis: Einlass zur nicht öffentlichen Sitzung erhalten nur Vereinsmitglieder. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.

(Satzung § 6 (4):Anträge sind mindestens eine Woche vor der Versammlung beim Vorstand in
Textform einzureichen. Einer Bekanntgabe dieser Anträge an die Mitglieder vor der
Mitgliederversammlung bedarf es nicht. Später oder erst auf der Versammlung gestellte Anträge
sind nur zuzulassen, wenn ein Viertel der Anwesenden für die Zulassung stimmt. Über Anträge auf
Satzungsänderung, Beitragserhöhung, Erhebung vereinsrechtlicher Umlagen, die Festlegung
finanzieller Ersatzleistungen für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit (gemäß § 4 Abs. 3 a dieser
Satzung) oder Abwahl des Vorstands kann die Mitgliederversammlung nur befinden, wenn diese
Anträge bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt wurden.)